schandfleck.ch_archiv/2004/oktober/leserbrief |
heinrich
frei
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neuer finanzausgleich nfa: sparen auf dem buckel der behinderten |
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leistungen
für behinderte sollen vom bund auf die kantone übertragen werden
an der delegiertenversammlung des gewerkschaftsbundes des kantons zürich, am 21. oktober 2004, erläuterte ursula zbinden (vorstandsmitglied der gewerkschaft des verbandes der öffentlichen dienste, vpod) im zürcher volkshaus aus der sicht der behindertenorganisationen den geplanten neuen finanzausgleich. ein finanzieller ausgleich zwischen den kantonen habe sich bisher bewährt und sei sinnvoll gewesen, führte sie aus. ärmere kantone bekommen heute geld aus dem gemeinsamen topf und reichere kantone, darunter zürich und zug, sind die zahler. von den behindertenorganisationen werde vor allem die neugestaltung der aufgabenteilung im sozialen bereich, also die neugestaltung der geldverschiebung im sozialbereich, abgelehnt, erklärte ursula zbinden. weshalb? geplant sei eine verschiebung von aufgaben vom bund an die kantone, um den bund finanziell zu entlasten. bisher seien wohnheime und werkstätten für behinderte menschen sowie die sonderschulung behinderter kinder von der invalidenversicherung einheitlich finanziert worden. auch die ergänzungsleistungen sowie die fort- und weiterbildung von fachpersonal seien heute vom bund geregelt. bisheriger leistungsstandard für behinderte und betagte menschen nicht mehr garantiert das gut funktionierende system der behindertenhilfe soll nun ersetzt werden durch 26 kantonale sonderlösungen. jeder kanton soll eine eigene bürokratie aufbauen, die dann mit eigenen gesetzen und regelungen entscheidet welche ansprüche menschen mit behinderung haben. diese lawine von verschiedenen regelungen wird zu grossen ungleichheiten von kanton zu kanton führen. jeder kantonale verwaltung kann in zukunft eigene lösungen für wohnheime, werkstätten, sonderschulen und der ausbildung des personals für behinderte "erfinden", bei den heutigen leeren kassen vermutlich solche die möglichst nicht viel kosten. ergänzungsleistungsbeiträge für krankheits- und invaliditätsbedingte kosten der pflege zuhause und in den heimen fallen dann auch neu in die kompetenz jedes der 26 kantone und halbkantone. behindertenorganisationen befürchten, dass die leistungen der invalidenversicherung in der höhe von jährlich 2 milliarden franken, die dann neu den kantone zur verfügung stehen, sogar zweckentfremdet werden, da sie nicht zweckgebunden sind. vermutlich wird im definitiven gesetz, das vom parlament nach einem ja zum finanzausgleich noch diskutiert werden muss, keine zweckbindung der mittel enthalten sein, befürchtet ursula zbinden. das versprechen mit der neuen regelung sei der bisherige leistungsstandard für behinderte und betagte menschen garantiert, kann nicht eingelöst werden, schreibt der "verein behinderter gegen den neuen finanzausgleich" in einem flyer. neuer finanzausgleich
unsozial, ungerecht und unnötig aus sicht der behindertenorganisationen
ist die vorlage zum neuen finanzausgleich nicht nur unökonomisch
sondern vor auch "unsozial, ungerecht und unnötig". (www.finanzausgleich.ch)
deshalb empfehlen sie, zusammen mit dem schweizerischen gewerkschaftsbund,
der sozialdemokratischen partei der schweiz und vielen anderen organisationen,
am 28. november 2004 nein zu dieser vorlage zu stimmen.
auf
den punkt gebracht _
soziale sicherheit ist eine prioritär |
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